Was beinhaltet die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist ein bedeutendes Regelwerk der Europäischen Union (EU), das am 25. Mai 2018 in Kraft trat. Als Verordnung hat sie unmittelbare Gültigkeit in allen EU-Mitgliedstaaten und dient dem Schutz personenbezogener Daten aller EU-Bürger. Die DSGVO löste die bis dahin geltende Datenschutzrichtlinie 95/46/EG ab. Sie zielt darauf ab, die Kontrolle der Individuen über ihre persönlichen Daten zu stärken und das regulatorische Umfeld für internationale Geschäfte zu vereinheitlichen. Dies betrifft die Verarbeitung, Speicherung und den Transfer personenbezogener Daten.

Kernpunkte der DSGVO umfassen:

  • Prinzipien der Datenverarbeitung: Diese beinhalten Rechtmäßigkeit, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität, Vertraulichkeit und Rechenschaftspflicht. Es wird von Unternehmen verlangt, dass sie Personen darüber informieren, zu welchem Zweck ihre Daten gesammelt werden und wie lange diese gespeichert werden.

  • Rechte der betroffenen Personen: Personen, deren Daten verarbeitet werden, erhalten erweiterte Rechte wie das Recht auf Auskunft, Korrektur, Löschen („Recht auf Vergessenwerden“), Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie Widerspruch gegen die Datenverarbeitung.

  • Verpflichtungen der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter: Unternehmen und Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten, müssen bestimmte Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der DSGVO zu gewährleisten. Dazu gehören unter anderem die Pflicht zur Führung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten, Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen bei risikoreichen Datenverarbeitungsvorgängen und die Benennung eines Datenschutzbeauftragten in bestimmten Fällen.

  • Regeln für die Datenübermittlung: Die Übermittlung personenbezogener Daten in Länder außerhalb der EU ist nur unter strengen Bedingungen gestattet. Dazu zählt die Gewährleistung eines angemessenen Datenschutzniveaus im Empfängerland oder die Verwendung von Standardvertragsklauseln.

  • Bußgelder und Sanktionen: Bei Verstößen gegen die DSGVO können Behörden empfindliche Strafen verhängen, die bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens betragen können, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Die DSGVO stellt also einen umfassenden Ansatz zum Schutz personenbezogener Daten dar. Sie erfordert von Organisationen Transparenz in der Datenverarbeitung, erhöht die Datenschutzrechte der Einzelnen und verstärkt die Pflichten derjenigen, die personenbezogene Daten verarbeiten. Für die betroffenen Personen bedeutet dies eine stärkere Kontrolle über ihre eigenen Daten, während Unternehmen sich mit den Anforderungen und Verpflichtungen vertraut machen müssen, um Compliance sicherzustellen.

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Häufige Fragen zu Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Was genau ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)?

Die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, ist ein Regelwerk der Europäischen Union, das zum Ziel hat, die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen, Organisationen oder die öffentliche Hand zu reglementieren. Es soll den Bürgerinnen und Bürgern mehr Kontrolle über ihre persönlichen Informationen geben und die Datenschutzstandards europaweit vereinheitlichen.

Für wen gilt die DSGVO und wer muss sich daran halten?

Die DSGVO gilt für nahezu alle Organisationen, die in der EU ansässig sind oder Daten von in der EU lebenden Personen verarbeiten. Das betrifft sowohl Unternehmen und Gewerbetreibende als auch öffentliche Einrichtungen, unabhängig davon, ob die Datenverarbeitung innerhalb der EU stattfindet oder nicht.

Welche Rechte räumt die DSGVO den betroffenen Personen ein?

Die DSGVO stärkt die Rechte der Einzelpersonen erheblich. Dazu gehören das Recht auf Auskunft über die eigenen verarbeiteten Daten, das Recht auf Berichtigung falscher Daten, das Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“), das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit.

Was sind die Pflichten der Unternehmen unter der DSGVO?

Unternehmen sind verpflichtet, die Grundsätze zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten. Dazu zählen Maßnahmen wie die Implementierung datenschutzfreundlicher Voreinstellungen, die Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen bei risikoreichen Verarbeitungen und die Meldung von Datenpannen an die zuständigen Aufsichtsbehörden und ggf. an die betroffenen Personen.

Was bedeutet Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen in der DSGVO?

Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen sind zwei Grundsätze der DSGVO, die besagen, dass Datenschutzmaßnahmen direkt in die Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen integriert werden sollen. Das bedeutet, dass Systeme so konzipiert sein müssen, dass sie automatisch so wenig personenbezogene Daten wie möglich sammeln, verarbeiten und speichern (Datensparsamkeit) und dass die Privatsphäre standardmäßig geschützt ist.

Wie wirkt sich die DSGVO auf die Verarbeitung spezieller Kategorien personenbezogener Daten aus?

Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, wie Gesundheitsdaten, Daten über politische Meinungen oder religiöse Überzeugungen, ist unter der DSGVO strengeren Regeln unterworfen. Grundsätzlich ist die Verarbeitung dieser sensiblen Daten verboten, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person vor oder es besteht eine spezifische gesetzliche Grundlage, die eine solche Verarbeitung erlaubt.

Welche Strafen können bei Verstößen gegen die DSGVO verhängt werden?

Bei Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung können empfindliche Strafen verhängt werden, die bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4% des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens ausmachen können, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Diese drastischen Strafen unterstreichen die Bedeutung, die der EU der Einhaltung von Datenschutzvorschriften beimisst.

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